Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Verordnung?
Ja. Eine Logopädie-Therapie darf nur nach ärztlicher Anordnung stattfinden. Verordnungen werden von Allgemeinmediziner:innen, Kinderärzt:innen, Zahnärzt:innen, Kieferorthopäd:innen, HNO-Ärzt:innen oder Neurolog:innen ausgestellt. Auf der Verordnung muss geschrieben stehen: „10x Logopädie à 60 Minuten“ und die Diagnose.
Ist eine Verordnung immer für 10 Sitzungen gültig?
Ja. Eine Verordnung wird immer für 10 Einheiten ausgestellt. Die Therapie kann jedoch auch bereits nach weniger als 10 Einheiten beendet werden. In den meisten Fällen sind mehr als 10 Einheiten notwendig, bis das gemeinsam festgelegte Therapieziel erreicht ist. Jeweils nach der 10. Einheit wird eine neue ärztliche Verordnung benötigt.
Brauche ich eine Bewilligung für die Verordnung?
BVAEB, SVS und KFA Versicherte müssen ihre Verordnung vor Therapiebeginn bei ihrer Gesundheitskasse einreichen und um Bewilligung ansuchen. Die Bewilligung ist für die Kostenübernahme durch die Gesundheitskasse notwendig. ÖGK Versicherte erhalten die Refundierung auch ohne Bewilligung.
Werden die Kosten übernommen?
Da ich Wahllogopädin bin, bezahlen Sie jede Einheit direkt nach der Therapie. Je nachdem, bei welcher Gesundheitskasse Sie versichert sind, werden Ihnen nachträglich etwa 60-80% der Kosten von Ihrer Kasse refundiert. Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 100%.
Wie erhalte ich die Kostenerstattung?
Nach Beendigung der Therapie reichen Sie die Abschlussrechnung (oder davor schon eine Zwischenrechnung) bei Ihrer Gesundheitskasse gemeinsam mit der bewilligten Verordnung ein. Der Refundierungsbetrag wird Ihnen einige Wochen später von der Gesundheitskasse auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
Wie kann ich eine Therapie absagen?
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin per Anruf oder SMS Bescheid: 0670/4020990. Bei kurzfristigeren Absagen werden 80% der üblichen Kosten in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigten Ausfällen werden 100% verrechnet. Das Ausfallshonorar wird von den Gesundheitskassen nicht refundiert.
Wie viele Logopädie-Einheiten benötige ich?
Die Therapiedauer hängt vom Störungsbild und dessen Schweregrad ab. In manchen Fällen ist das gemeinsam festgelegte Therapieziel bereits nach wenigen Therapie-Sitzungen abgeschlossen. Meist sind mehrere Verordnungen nötig.
Wie lange dauert eine Therapie-Einheit?
Eine Logopädie-Einheit dauert 45 Minuten. In seltenen Fällen sind auch kürzere oder längere Einheiten sinnvoll.
Kann ich per Überweisung oder mit Bankomatkarte zahlen?
Nein, das Bezahlen ist nur mit Bargeld möglich.